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Gewalt
& Videospiele-Report
Liebe
Konsolen-World Leser,
Man hätte
vor noch kurzer Zeit nicht daran geglaubt, daß diese an sich im
Multimediabereich schon reichlich behandelte Thematik nochmals derart an
Brisanz gewinnen würde.
Doch lange
nach dem brutalen Massaker an einer Schule in Littleton in Amerika im April
1999 ist das uns Videospielern so verhaßte Thema leider wieder einmal
aktueller als jemals zuvor:
Vor drei
Jahren war es noch ein für uns in Deutschland unvostellbares Horrorszenario
als die Schlagzeile lautete:
Videospiele
und Computerspiele animierten zwei jugendliche Amokläufer in Amerika mit
dem schrecklichen Resultat von 15 Toten und 24 Schwerverletzten.
Doch dieses
Massaker aus den USA ist längst in Vergessenheit geraten durch den
aktuellen Amoklauf in Erfurt.
Hier
noch einmal die Fakten:
| Ein der
Schule verwiesener Schüler des Erfurter Gutenberg Gymnasiums erschießt am
Ort seines Schulversagens 16 Menschen - neun Lehrerinnen, vier Lehrer, eine
Schülerin, einen Schüler sowie einen Polizisten - und richtet sich
anschließend selbst hin. "Vorbilder" für diesen in Deutschland
beispiellosen Gewaltexzess hat es vor allem in Amerika genug gegeben. Beim
Columbine High-School-Massaker, in der Santana High School nahe bei San
Diego
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(Clockwork America), aber auch
bereits 1996 in Dunblane/Schottland töteten Amokläufer Schüler und
Lehrer.
Der Täter
im martialischen Ninja-Look agierte mit Pump-Gun und Handfeuerwaffe, nicht
viel anders als es Steve McQueen in Peckinpahs The
Getaway oder Schwarzenegger im "Terminator" vorführten.
Amerikanische Jagdszenen also in Erfurt, wie sie Deutschland so noch nicht
gesehen hat. Kein Wunder, dass es für die New York Times und Washington
Post die Spitzenmeldung des Tages war, obwohl Nachrichten aus Deutschland
dort ansonsten Mangelware sind.
Noch bevor
die Hintergründe zum Täter vorlagen, sahen nicht nur Vertreter von Jagd-
und Sportgemeinschaften ein Kernproblem im illegalen deutschen Waffenmarkt,
der aus osteuropäischen Ländern beliefert wird. Inzwischen hat die Polizei
allerdings preisgegeben, dass der 19-jährige Robert S. als Mitglied eines
Schützenvereins zwei Waffenscheine besaß. Er hat die Mordwerkzeuge völlig
legal erworben.
Ist es mehr
als ein singuläres Ereignis? Lässt sich das Massaker auf eine irre
geleitete Täterpsyche reduzieren? Eine Schülerin berichtet, der Täter
habe den Wunsch geäußert, dass er berühmt werden wolle. Wissen wir
dadurch sehr viel mehr über das gesellschaftliche Gewaltpotenzial? Die
Medien sind schuld, die Gesellschaft ist schuld, die Eltern sind schuld, der
Täter ist schuld. Irgendeiner ist immer schuld, wenn die aus dem
gesellschaftlichen Bewusstsein verdrängte Gewalt sich in einer Form zeigt,
die deshalb so unheimlich ist, weil man sie nicht kalkulieren oder in die
Statistiken wegräumen kann. Gewaltexzesse diesen Zuschnitts passen nicht zu
der gesellschaftlich akzeptierten Gewaltausübung. An Verkehrstote oder
Terrorbekämpfung sollen wir uns gewöhnen, aber ein Einzelner, der das
staatliche Gewaltmonopol provoziert, besitzt vermeintlich gefährlichere
Dimensionen.
Die
gesellschaftliche Verarbeitung des im Deutschland der Nachkriegsgeschichte
beispiellosen Massakers läuft jetzt auf Hochtouren. Konfliktforscher,
Psychologen, Politiker werden an die mediale Front geworfen, um mit ihren
schnellen Rezepturen zugleich gegen voreilige Schlüsse zu warnen. Die
Jagdszenen aus Erfurt werden im Wahlkampf das Thema "Innere
Sicherheit" zusätzlich aufheizen, als ob dieses Thema wirklich
politisierbar wäre.
Aber davon
lässt sich auch ein Herr Stoiber nicht beeindrucken, der mit einem
generellen Gewaltverbot in Computerspielen
auf Stimmenfang gehen will:

Als Reaktion auf den Amoklauf am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt spricht sich
Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber für ein Verbot von
Gewaltdarstellungen in Computerspielen aus. Auf einer
Landesdelegiertenversammlung seiner Partei in München sagte der CSU-Chef,
die Gesellschaft brauche dringend eine Diskussion über Akzeptanz und
Nachfrage von Gewalt und größere Intoleranz gegenüber deren
Verherrlichung.
Uwe Wetter
vom Berufsverband Deutscher Psychologen erklärte, Gewaltdarstellung in
Fernseh- und Videoprogrammen sowie auf dem Computer konditioniere
potentielle Täter. Das Training durch Videospiele schaffe zusätzliche
Schießkompetenz, so der Psychologe Bernd Jötten. Polizeipsychologe Adolf
Gallwitz vertritt die Ansicht, die Beschäftigung mit Gewalt und Rache werde
gefördert durch Computerspiele oder Filme, gegen Amokläufer gebe es jedoch
keinen 100-prozentigen Schutz. Schüler und Lehrer sollten vielmehr auf
Hinweise achten, die es häufig vor einem Amoklauf gebe und diese Tat zum
Anlass nehmen, über Gewalt und Konfliktbewältigung zu sprechen und mehr
Verantwortung für einander zu übernehmen.
Return to
Castle Wolfenstein, Countestrike und andere 3D-Ego Shooter, die von uns in
unserer Freizeitgespielt werden seien damit mit schuld an dem Massaker in
Erfurt.
Mit diesem
Aufhänger macht es sich die Öffentlichkeit aber wieder einmal zu einfach.
Die Thematik ist viel zu komplex, als sie mit einer solchen populistischen
Schlagzeile richtig zu erfassen.
Gewaltspiele
sind niemals grundsätzlich aggressionsfördernd, denn sie können vielmehr
auch kompensierend wirken, indem sie den Spieler nach einem anstrengenden
Arbeitstag Entspannung bieten. Auch die Wissenschaft ist sich uneins über
die aggressionsfördernde oder aggressionshemmende Wirkung von
Gewaltspielen.
Aber weil
einige wenige Spieler nun einmal die etwas härteren Spieler nich
verkraften, gibt es bei uns in Deutschland ein sehr kompliziertes
Regelungswerk, was die Bewertung und Einstufung solcher Spiele angeht.
Folgende
Organisationen sind für eine Spielebewertung von Bedeutung:
USK
„USK“
bedeutet Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle.
Sie ist ein
unabhängiges Organ und begutachtet seit ca. acht Jahren hauptsächlich
Computer- und Videospiele, d.h. sog. „interaktive Medien“.
Die
Gutachter sind ehrenamtlich tätig und setzen sich aus Jugendarbeitern, Pädagogen
usw. zusammen. Die Titel, die vom VUD
(Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland e.V.)
eingereicht werden, werden dann von drei Gutachtern beurteilt, was sich
die USK bezahlen läßt. Seit 1994 hat die USK bereits tausende Titel geprüft,
und heute hat so gut wie jedes Spiel einen USK-Aufdruck.
USK: www.usk.de
Auf der
Homepage der USK lassen sich alle Bewertungen abrufen. Interessant für
Gamer ist hierbei, dass unter USK18 auch viele jetzt indizierte Titel zu
finden sind, da die USK Bewertung ja jeweils vor einer Indizierung der BPjS
stattfindet.
Egal jedoch
was man von derartigen Bewertungen auch halten mag: Der USK ist ein Höchstmaß
an Objektivität zu bescheinigen, denn noch nie wurde ein Titel indiziert,
der von der USK vorher nicht bereits mit „nicht geeignet unter 18
Jahren“ bewertet wurde.
Von allen
Spielen, die von der USK bewertet wurden sind nur ca. 5% mit „nicht
geeignet unter 18 Jahren“ eingestuft.
Damit muß
man der Videospielbranche ein gutes Zeugnis ausstellen und bestätigen, daß
die Selbstüberwachung durch die Spieleindustrie sehr gut
funktioniert.
VUD
VUD
bedeutet Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland e.V. .
In diesem
Verband sind nahezu alle Spielehersteller enthalten. Der VUD ist die
Lobbyorganisation der Softwareindustrie. Er vertritt deren Interesen gegenüber
Presse, Gesetzgeber usw.
In der
letzten Zeit setzt er sich auch verstärkt zur Bekämpfung der
Raubkopierszene ein.
Dabei
arbeitet er stark mit der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung Urheberrechts)
zusammen.
Die GVU
kann man unter: www.gvu.de
besuchen
Auch der
VUD macht sich für die Wahrung des Jugendschutzes stark.
Der
Hintergrund ist, dass indizierte Titel in Deutschland sehr schlecht für das
Geschäft sind. Viele Kaufhausketten nehmen USK 18er Titel schon gar nicht
mehr in das Programm, weil diese u.U. bei nachfolgender Indizierung in den
Schubladen verschwinden müßten und die Verkäufer mit den dann strengeren
Verkaufsmodalitäten überfordert wären (vgl. „Folgen einer
Indizierung“). Nach Erfurt kann man sicher sein, dass sehr viele 18er
Titel aus den Verkaufsregalen einfach entfernt werden obwohl sie nicht
indiziert sind.
BPjS
BPjS
bedeutet Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften.
Es ist
gesetzlich geregelt, dass hierbei auch andere Medien den Schriften gleich
stehen, und damit auch Computer- und Konsolenspiele von dieser Institution
bewertet werden können.
Diese Behörde
wird nicht von selbst tätig, sondern nur wenn ein Jugendamt in Deutschland
einen Antrag einreicht. Daher kommt es auch vereinzelt vor, daß sehr
gewalttätige ältere PC-Spiele wie z.B. „BLOOD 2“ (im Unterschied zum
Vorgänger) oder auch „REQUIEM“ nicht indiziert sind, weil einfach keine
Jugendbehörde einen Indizierungsantrag eingereicht hat. Jetzt nach Erfurt
kann man allerdings sicher sein, dass die Jugendbehörden sich vor den Anträgen
aufgebrachter Bürger nicht mehr retten werden können.
Einmal
monatlich prüft dann ein 12-köpfiges ehrenamtliches Team, ob die
eingereichten Spiele indizierungswürdig sind. Gerade jetzt nach Erfurt wird
dieses Gremium noch sehr viel zu tun bekommen.
Wichtig ist zu wissen, dass nur die BPjS
indizieren kann.
Das Gremium
muß mit mindestens einer 2/3 Mehrheit entscheiden, daß ein Titel indiziert
wird.
Die 12
Personen die über eine Indizierung im geheimen Kämmerlein beraten sind:
Die
Vorsitzende Frau Monssen-Engberding (unter Computerspielern nicht sonderlich
beliebt),
drei
Vertreter der Länder und sog. Beisitzer aus den Bereichen Kirche,
Schule, Kunst, Literatur usw.
Der überwiegende
Teil des Gremiums ist schon weit über dreissig Jahre alt und hat eigene
Kinder.
Für aktive
Spieler ist es auch wenig nachvollziehbar, dass diese Personen in der Regel
zum Computerspielen überhaupt keinen persönlichen Bezug haben.
Die
Folgen einer Indizierung sind:
Es ist
wichtig zu wissen, dass der Besitz indizierter Spiele nicht verboten ist.
Auch dürfen volljährige Personen indizierte Spiele ohne Einschränkungen käuflich
erwerben.
Die
Folgen sind lediglich:
-
keine Werbung für das Spiel
-
es muß aus allen Verkaufsflächen entfernt werden
-
es darf in Zeitschriften nicht mehr besprochen werden
-
der Verkauf erfolgt unter dem Ladentisch an Volljährige gegen
Altersnachweis (womit der Durchschnittsverkäufer bereits überfordert ist)
-
indizierte Titel dürfen selbst gegen Personalausweiskopie im
Versandhandel nicht mehr verschickt werden
Sobald eine
Indizierung im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, treten die oben genannten
Folgen in Kraft.
Geld- und
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen dem, der dagegen verstößt.
Aber die mögliche
Indizierung eines Titels bewirkt auch eine an sich verfassungswidrige
mittelbare Vorzensur:
Ein
Konsolen-Magazin kann es sich ebensowenig wie ein PC-Magazin leisten über
ein Spiel zu berichten, das in Kürze wahrscheinlich auf dem Index landet .
Denn selbst
wenn die Indizierung erst erfolgt ist nachdem das Heft längst am Kiosk
ausliegt, kann dieses jetzt von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden.
Kein
Zeitschriftenhersteller kann es sich finanziell leisten, daß seine ganze
Auflage beschlagnahmt wird.
Sollte dies
häufiger passieren, könnte dies sogar zum Aus für ein Blatt aus
wirtschaftlichen Gründen führen.
Der
Gesetzeswortlaut, der die Grundlage für eine Indizierung ist:
„
Jugendgefährdend ist etwas, wenn es unsittlich ist, verrohend wirkt, zu
Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhaß anreizt oder den Krieg
verherrlicht.“
Bei der
Gewalt wird weiter danach differenziert, ob sie gegen Menschen oder
menschenähnliche Wesen (z.B. die Zombies in Resident Evil 2) ausgeführt
wird und wie stark sie im Vordergrund steht.
Seit
etlichen Jahren bemühen sich die Spielehersteller bereits im Vorfeld durch
diverse „Schönheitsoperationen“ am Spiel einer drohenden deutschen
Indizierung und den damit verbundenen finanziellen Einbußen zu entgehen:
So begegnen
einem in der deutschen. Turokversion z.B. Roboter im Urwald, Lara blutet in
Tombraider III violett, was nichts mit ihrer Blaublütigkeit
zu tun hat, bei Command & Conquer 1 wird schwarz geblutet.
Im
PC-Bereich sind die Veränderungen häufig noch frappierender, ja teilweise
möchte man den Programmierern sogar eine gewissen Sarkasmus aufgrund der
vorgenommenen Veränderungen unterstellen:
Im dt.
Half-Life setzen sich angeschossene Wissenschaftler hin und wackeln mit dem
Kopf bevor sie dahinscheiden, auch wird klinisch rein (ohne Blut) gestorben.
Annex
aus aktuellem Anlaß
Nach Erfurt
kann man sich jetzt erstmals sicher sein, dass es die Politik diesmal wohl
nicht nur bei blossen Appellen belassen wird. Allerdings ist ein deutscher
Alleingang was eine Gewaltfreiheit in Videospielen angeht eine blosse
Makulatur, wenn man berücksichtigt, dass sich heute jeder Schüler mit
einem DSL-Anschluss die brutalsten Spiele aus dem Internet downloaden kann.
Tatsache ist jedenfalls, dass das Grundübel nicht die Computerspiele und
Gewaltfilme sind. Jene Medien sind nur Ausfluss und Spiegelbild einer immer
aggressiveren und egoistischeren Gesellschaft. Aber für die Politik ist es
einfacher ein paar Spiele zu verbieten, um damit Wähler für die
Stimmabgabe zu ködern. Weitere Psychopathen wie einen Robert Steinhäuser
aus Erfurt werden sie mit solchen Schnellschüssen allerdings nicht
verhindern können.
So liebe
Konsolen-World Leser, das war es wieder einmal.
Wir können
uns für unser schönes Hobby nur wünschen, dass die Politik wie angekündigt
jetzt massvoll zu Werke geht und nicht jedes Spiel verbieten lässt, was
auch nur ansatzweise eine Gerwalttendenz zeigt und alles nur, um billig an Wählerstimmen
zu kommen.
Unsere Wählestimmen,
d.h. die Stimmen der Spieler-Community werden sie damit allerdings nicht
kaufen können.
In diesem
Sinne
Wir treffen
uns im Forum
auf www.konsolen-world.de
Euer
GameHunter
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